AGB Trabant  

Liebe Mieter,

nachstehend informieren wir Sie über die rechtlichen Regelungen zur Trabantvermietung.

AGB Autovermietung Trabant 601

Unsere AGB sind Vertragsgrundlage.


Allgemeine Mietbedingungen


1. Mietpreise und Servicepauschale

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Mietpreise schließen die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer ein. Die Servicepauschale schließt ein:

a) Einweisung in das Fahrzeug

b) volle Tankfüllung

d) Innenraumreinigung/Außenreinigung; Endreinigung


2. Mietvertrag - Abschluss und Zahlungsweise

a) Mit der Reservierung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann,

bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an.

b) Der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt mit der verbindlichen Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung der Reservierung erfolgt per Mail, per Telefax oder Brief.

c) Bei der Fahrzeugübernahme erhält jede Vertragspartei eine vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Ausfertigung des Mietvertrages.

d) Der Mietvertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

e) Der gesamte Mietpreis, sowie die anfallende Kaution sind bei Fahrzeugübernahme in bar zu entrichten.


Wir empfehlen den Abschluss eine Reiserücktrittskosten-Versicherung. Diese ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Schließen Sie diese bitte direkt mit einem Versicherer ab. Wir sind nicht mit der Vermittlung und dem Abschluss einer solchen Versicherung befasst.


3. Kaution

Beim Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und sauberen Zustand eine Kaution in Höhe von 100,00 € in bar hinterlegt werden.


Zu Beginn der Miete wird eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs zusammen mit dem Mieter

erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Bei ordnungsgemäßer und 

rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die Rückgabe der Kaution.


Sollte das Fahrzeug nach vorheriger Absprache zu einer Tageszeit zurückgegeben werden, die es 

unmöglich macht, Schäden festzustellen, sei es durch witterrungsbedingte oder lichtbedingte Beein-

trächtigungen, erfolgt die Rückgabe der Kaution nach der Begutachtung durch den Vermieter per Banküberweisung.


4. Rücktritt

Der Rücktritt ist schriftlich per E-Mail oder telefonisch gegenüber dem Vermieter zu erklären.

Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so gilt dieses als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen.


5. Übernahme und Rückgabe

Die Trabantübernahme erfolgt zum vereinbarten Termin beim Vermieter.

Bei der Übernahme wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Dieses ist von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. Durch die Unterschrift erkennen sie den vertragsmäßigen Zustand des Fahrzeugs an.


Das Fahrzeug wird in gereinigtem, vollgetanktem Zustand an den Mieter übergeben und ist in einem ordnungsgemäßen und vollgetanktem Zustand zurückzugeben.


Haustiere fahren auf Anfrage mit. Hierfür entfällt eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 50,- EUR/Tier.


6. Führungsberechtigte

Das Mindestalter des Mieters und der berechtigten Fahrer beträgt 25 Jahre, und der Fahrer muss seine Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr besitzen. Ferner müssen der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. der deutschen Klasse B sein.


Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter ist verpflichtet auf Verlangen des Vermieters alle Namen/Adressen der Fahrer anzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Die Haftung übernimmt immer der Mieter. Unsere KFZ-Versicherung verlangt von den Fahrern einige Angaben zum Führerschein und zur Person. Bitte füllen Sie diese entsprechend aus.


7. Obhutspflicht und sonstige Bestimmungen

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln, und die Betriebsanleitung des Fahrzeuges, sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten. 


Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. 

Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten.


8. Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden für:

a) zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.

b) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen.

c) zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafen bedroht sind.

d) zur Weitervermietung oder Verleihung an Personen, die nicht als berechtigte Fahrer im Mietvertrag angegeben sind, sowie Personen, die durch Alkohol oder Drogenkonsum nicht fahrtüchtig sind, auch wenn diese im Mietvertrag aufgeführt sind.


9. Wartung und Reparaturen

Die Kosten der laufenden Unterhaltung trägt der Mieter (z.B. Betriebsstoffe). Reparaturen die notwendig werden um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur bis zum Preis von 100,- EUR ohne Rücksprache mit dem Vermieter durchgeführt werden. Größere Reparaturen dürfen nur mit der Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.

Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziff 10). Bei Reparaturen am Basisfahrzeug ist nach Möglichkeit eine autorisierte Vertragswerkstatt anzufahren, ebenso bei Garantiereparaturen, in diesem Fall ist das Garantieheft vorzulegen.


10. Haftung des Mieters

a) Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsmäßigem Zustand.

b) Der Mieter haftet bei Unfallschäden und Verlust für den entstandenen Schaden. Übernimmt die abgeschlossene Versicherung den Schaden, haftet der Mieter in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn er bzw. der Fahrer den Unfall/Verlust zu vertreten hat.

c) Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- und drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 (Durchfahrtshöhe gemäß §41 Abs. 2 Ziff.6 STVO) verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 6;7;8;9 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfall gehabt.

d) Der Mieter haftet für Motorschäden die entstanden sind durch vernachlässigte Kontrolle des Öl- und Kühlwasserstandes. Ebenfalls haftet der Mieter für alle entstandenen Reifenschäden während der Mietzeit.

Der Mieter ist verpflichtet, vor und während der Fahrt den Ölstand, den Kühlwasserstand sowie den Reifendruck und die Reifenbeschaffenheit zu überprüfen.

e) Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.


11. Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigem Schaden ob verschuldet oder unverschuldet immer sofort die Polizei zu verständigen und einen Unfallbericht zu schreiben, sowie die Versicherung, Name/Anschrift und die amtlichen Kennzeichen der Unfallgegner und eventuell vorhandene Zeugen mit Name/Anschrift aufzunehmen. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, sich die Adresse von der zuständigen Polizeibehörde und die Nr. des polizeilichen Unfallberichts geben zu lassen. Gegnerische Ansprüche dürfen auf keinen Fall anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter der Vorlage einer Skizze zu erstatten. Bei sämtlichen Zwischenfällen (Schadenswert über 100,- EUR) ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen.


12. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) wie folgt versichert:

a) Haftpflichtversicherung: mit 100Mio. EUR Versicherungssumme pauschal bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden

b) Vollkaskoversicherung mit 2000,- EUR Selbstbeteiligung bei jedem Schaden

c) Teilkaskoversicherung mit 500,- EUR Selbstbeteiligung bei jedem Schaden


13. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugeführten Schäden, soweit Deckung im Rahmen für das Fahrzeug abgeschlossener KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurück lässt.


Bei Ausfall des Fahrzeuges erstattet der Vermieter den gezahlten Mietpreis.


Etwaige Schadensersatzansprüche durch Ausfall oder Beschädigung des Fahrzeuges, die über die Leistung des Schutzbriefes im Schadensfall hinausgehen (z.B. Urlaubsausfall, entgangene Urlaubsfreuden, Wartezeiten, Verschiebung und Stornierung von Terminen und alle dadurch bedingten Folgekosten, Erkrankungen des Mieters oder seiner Begleiter im Urlaub) können vom Vermieter nicht anerkannt werden.


14. Speicherung von Personendaten

Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.


15. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters.


16. Schlussbestimmungen

Es wurden keine weiteren Vereinbarungen oder mündlichen Zusagen getroffen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, das sie ihr verfolgtes Interesse auf wirksame Weise erfüllt.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Thilo Eckloff

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